Cookie Consent by Free Privacy Policy Generator website Allgemeine Geschäftsbedingungen | Theatergemeinde metropole ruhr | Ihr Weg zur Kultur

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Spielzeit und Vertragslaufzeit
Die Spielzeit der Theatergemeinde metropole ruhr beginnt jeweils im August/September und endet im Juni/Juli des Folgejahres. Mitgliedschaft und gebuchte Abonnements gelten für eine Spielzeit und verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht schriftlich gekündigt werden.
2. Kündigung
Die Kündigung eines Abonnements ist bis spätestens 31. März der laufenden Spielzeit schriftlich zu erklären (Poststempel zählt).
3. Sonderkündigungsrecht
Ziehen Mitglieder während der laufenden Spielzeit aus Nordrhein-Westfalen weg, steht ihnen ein Sonderkündigungsrecht ohne Frist zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und der Wegzug durch geeignete Nachweise (z. B. Meldebescheinigung oder Arbeitsvertrag) belegt werden.
4. Tauschverfahren
Kann ein Termin aus persönlichen Gründen nicht wahrgenommen werden, ist dieser grundsätzlich zu bezahlen. Ein Tausch ist nur bei schriftlicher Mitteilung mindestens 4 Wochen im Voraus möglich. In Programmen mit bis zu 5 Aufführungen: 1 Termin pro Spielzeit. In umfangreicheren Programmen: bis zu 2 Termine pro Spielzeit. Die Auswahl des Ersatztermins trifft der Verein aus dem laufenden Spielangebot. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Weitere Informationen zum Tauschverfahren können der jeweiligen Programmladung entnommen werden. Fällt ein Termin aus Gründen, die der Veranstalter oder die Theatergemeinde zu vertreten hat, aus, wird die Veranstaltung erstattet oder – auf Wunsch – kostenlos durch eine andere Vorstellung ersetzt. Im Falle eines Ersatztermins entfällt die Rückerstattung.
5. Versand und Adressänderung
Die Theatergemeinde erfüllt ihre Leistungspflicht mit dem ordnungsgemäßen Versand der Eintrittskarten (Versendungskauf). Adressänderungen müssen umgehend mitgeteilt werden. Für den verspäteten Zugang von Karten aufgrund nicht gemeldeter Adressänderungen haftet das Mitglied. Die Karten sind in diesem Fall trotzdem zu bezahlen.
6. Mitgliedsbeitrag
Zur Teilnahme am Abonnementprogramm ist ein monatlicher Beitrag von 2,50 € zu entrichten – zahlbar im Voraus für ein Jahr. Bei Paaren reduziert sich der Beitrag für die zweite Person mit identischer Anschrift auf 1,25 € pro Monat. Bei Familienabonnements wird der Beitrag nur einmal pro Haushalt fällig, unabhängig von der Personenzahl.
7. Junge Theatergemeinde
Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre in Ausbildung zahlen nur 1,25 € pro Monat. Ein Ausbildungsnachweis mit Geburtsdatum ist bei Anmeldung erforderlich.
8. Bezahlung & Mahnwesen
Die Zahlung erfolgt per Lastschrift oder Überweisung. Bei Zahlungsverzug werden folgende Mahngebühren erhoben: 1. Mahnung: 2,50 €, 2. Mahnung: 5,00 €, 3. Mahnung: 8,00 € (zuzüglich Versandkosten). Ab dem Verzugsdatum wird ein Verzugszins von 6 % p. a. berechnet. Erfüllungsort für alle Ansprüche ist Essen.
9. Programmänderungen
Stück- und Terminänderungen in der laufenden Spielzeit bleiben ausdrücklich vorbehalten.
10. Datenschutz
Ihre Daten werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und ausschließlich zur Verwaltung Ihrer Abonnements verwendet. Unsere ausführliche Datenschutzerklärung finden Sie unter: https://theatergemeinde-metropole-ruhr.de/datenschutz/ oder in unserer Geschäftsstelle.
11. Stornierungsregelung
Bitte beachten Sie folgende Stornierungsregelungen für Museumsfahrten:
Stornierung bis 29 Tage vor Fahrt sind kostenfrei.
Bei Stornierung bis 8 Tage vor Fahrt fallen 25 % Stornokosten an.
Bei Stornierung bis 3 Tage vor Fahrt fallen 50 % Stornokosten an.
Danach muss der volle Beitrag gezahlt werden.

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