2 G-Regelung
Ab sofort gilt landesweit die 2 G-Regel bei allen Veranstaltungen.
Ab 24.11.2021 gilt grundsätzlich die Zugangsbeschränkung unter 2G-Bedingungen. Dies betrifft alle Zuschauer und Zuschauerinnen ab 16 Jahren, d. h. jede(r) Besucher(in) ab 16 Jahren muss entweder geimpft oder genesen sein und sich entsprechend beim Veranstaltungsbesuch ausweisen können.
Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft sind, können die Vorstellungen nur mit einem entsprechenden gültigen ärztlichen Attest sowie einem negativen Testnachweis besuchen (ein Antigen-Schnelltest darf höchstens 24 Stunden zurückliegen, ein PCR-Text höchstens 48 Stunden).
Falls Sie die Veranstaltung nicht wahrnehmen können, weil Sie noch nicht vollständig geimpft sind, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei uns in, auf jeden Fall VOR Vorstellungsdatum zu unseren Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle.
Für Ihre Fragen dazu stehen wir Ihnen unter 0201/22 22 29 (Montag 12.00-17.00 Uhr und Dienstag bis Freitag 9.00 bis 13.00 Uhr) gerne zur Verfügung.